Politische Perspektiven für eine sichere Arbeitswelt
Bis zu einem Drittel aller Frauen hat in ihrem Berufsleben sexualisierte Belästigung erlebt. Bei den jüngeren Frauen sind es mit über 40 Prozent deutlich mehr. Die Zahlen zeigen, dass sexualisierte Belästigung in jedem Betrieb, jedem Unternehmen und jeder Dienststelle vorkommen kann.
Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, das explizit auch sexuelle Belästigung umfasst, ist im Juni 2024 in Deutschland in Kraft getreten. Entgegen den Vorgaben des Übereinkommens ist der Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in Deutschland immer noch unzureichend umgesetzt. Zwar bieten sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Schutzrechte für Betroffene. In der Praxis zeigen sich jedoch deutliche Lücken bei der Prävention und einem allumfassenden und wirksamen Schutz vor sexualisierter Belästigung.
Im Rahmen der Veranstaltung stehen folgende Fragen im Mittelpunkt:
> Was ist bekannt über die Verbreitung und den Umgang mit sexualisierter Belästigung in den Betrieben?
> Wo greifen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Arbeitsschutzgesetz zu kurz um eine wirksame Prävention und einen guten Umgang mit Betroffenen sicherzustellen?
> Welche Unterstützungsstrukturen gibt es im Land Bremen? Sind diese ausreichend?
> Was ist auf gesellschaftlicher, politischer und arbeitsrechtlicher Ebene notwendig, um einen besseren Schutz zu erreichen?